Raiffeisenbank Ortenburg:
faule Ausreden, Willkür und erfundene Vereinbarung

Im Jahr 2005 eröffnet ein Bankkunde ein Privatkonto bei der Raiffeisenbank in 94496 Ortenburg (Niederbayern). Eigentlich sind die Geschäftsbeziehungen gut. Bis Januar 2011. Da bekommt die Bank einen Pfändungsbeschluss gegen den Bankkunden wegen einer Forderung von einigen Hundert Euro. Ohne den Kunden zu fragen, was los sei, oder ihn gar über die Tatsache an sich zu benachrichtigen, holt die Bank die große Keule und sperrt sein Konto, lässt seine Bankkarte vom Automaten einziehen, löscht seine Daueraufträge usw. Erst danach wird er benachrichtigt. Es stellt sich heraus, dass eine falsche Annahme vom Bankkunden und nicht seine Zahlungsunwilligkeit zu dieser Pfändung geführt hatte. Ziemlich sauer fragt er seine Bank, ob es nicht möglich gewesen wäre, ihn sofort von der Pfändung zu unterrichten, statt diese Maßnahmen zu ergreifen.

Zu viel Aufwand

Wäre er telefonisch benachrichtigt gewesen, hätte er sofort den Auftrag gegeben, den geforderten Betrag zu zahlen, und die Sache wäre innerhalb von 5 Minuten erledigt gewesen.

„Es wäre zu viel Aufwand gewesen“ lautet die Antwort der Bank. War es weniger Aufwand, die ganzen Maßnahmen zu ergreifen, sich die Beschwerde vom Bankkunden anzuhören, um erst dann die Überweisung auszuführen... und all die Maßnahmen wieder rückgängig zu machen?

Frei erfundene Vereinbarung

Nachdem ihm seine eingezogene Bankkarte wieder zurückgegeben wurde (da war es nicht zu viel Aufwand den Kunden telefonisch zu benachrichtigen!!), holt der Bankkunde seine Kontoauszüge ab und glaubt seinen Augen nicht. Neben den Kontoauszügen befindet sich eine „Mitteilung“:

H****

Fragen über Fragen:

Erstens:

Eine „Vereinbarung“ hat es gar nicht gegeben. Wie seriös ist diese Bank eigentlich?

Zweitens:

Natürlich darf eine Bank ein Dispokredit kündigen. Aber fristlos? Ohne den Kunden korrekt zu informieren? Unter einer falschen Angabe? Nachdem der Bankkunde im Laufe der Jahre nur selten und in geringem Umfang von dem Dispokredit Gebrauch gemacht hat, musste ja die Bank einen Grund erfinden. Oder sollte sie zugeben, dass es nur darum ging, den Kunden zu demütigen??

Papier ist geduldig

Vergleichen wir mal mit einer Mitteilung, die der Bankkunde kurz nach Kontoeröffnung erhalten hatte:

H****

Ist ein fristloses Löschen der eingeräumten Kreditlinie das, was die Raiffeisenbank Ortenburg unter „angemessene Frist“ und „Rücksicht auf die berechtigten Belange“ der Kunden versteht?

Bis heute hat die Bank auf die verständlichen Fragen des Bankkunden nicht geantwortet, vor allem nach welcher „Vereinbarung“ der Dispokredit fristlos gelöscht worden sei. Statt dessen teilte der Vorstand der Bank dem Bankkunden schriftlich mit, er könne wieder eine Dispositionskredit über 3.000 Euro verfügen. Versöhnungsangebot? Von wegen!! Ein echter Reinfall, um den Kunden noch mehr zu ärgern. Denn einige Tage später wurde eine Abbuchung verweigert, weil sein Konto um 15 Euro (ja, fünfzehn, Sie haben richtig gelesen!!) überzogen worden wäre.

Würden Sie einer Bank mit solchen Manieren Ihr Geld anvertrauen? Der Bankkunde hat auf jeden Fall die Konsequenzen gezogen und die Bank schnellstens gewechselt.

Bürgerinitiative Haarbacher Trommel*, Oberthambach 13, 94542 Haarbach, Tel. 08543/91 99 00

Webseite: www.haarbacher-trommel.de

E-Mail: kontakt@haarbacher-trommel.de

V.i.S.P: Werner Ernst, Oberthambach 13, 94542 Haarbach

* Die Bürgerinitiative Haarbacher Trommel macht Missstände vor allem aus der Haarbacher Region bekannt und veröffentlicht Infos, die weder im Haarbacher Gemeindeblatt noch in der Passauer Neuen Presse zu finden sind. Jeder, der mitmachen will, ist willkommen.

Vervielfältigung, Veröffentlichung und Weitergabe erwünscht!

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