Jägerlobby Landratsamt Passau

Teil 1: Die Interpretationskunst des Landratsamts Passau

Als eine Tierfreundin aus Oberthambach (Gem. Haarbach, Niederbayern) beginnt, sich gegen den systematischen Abschuss ihrer Katzen durch Jäger zu wehren, versucht Jagdpächter H. aus Wolfakirchen (Gem. Haarbach) ihre täglichen Spaziergänge in Jagdstörung umzumünzen.

§ 56 Bayerisches Jagdgesetz bietet ihm volle Unterstützung: „Mit Geldbuße kann belegt werden, wer trotz Abmahnung durch den Berechtigten die Jagdausübung dadurch vereitelt, dass er, ohne die Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft auszuüben, das Wild vergrämt“ .

Um diesen Tatbestand zu erfüllen, reicht es schon auf einem Waldweg still und leise spazieren zu gehen. Wehe wenn der Spaziergänger dabei auch noch hustet, niest oder gar singt!

Weitere Unterstützung erhält Jäger H. vom Landratsamt Passau, das sich zum seinem billigen Handlungsgehilfen macht.

Beurteilen Sie selbst:

Am 17.08.2008 stellt Jagdpächter H. wie oft zuvor sein Auto auf der Wiese der Tierfreundin ab, bleibt im Auto sitzen und beobachtet mit dem Fernglas die Tierfreundin und ihre Familie in ihrem Garten. Als die Tierfreundin sich über die Gemeindestrasse auf dem Weg zu ihrer Wiese macht, um die Nachstellungsaktivitäten des Jägers zu dokumentieren bzw. fotografieren, fährt Herr H. fort. Keine Viertelstunde später ist er wieder da. Im Auto sitzt nun auch Herr P. aus Unterhörbach, der 2. Jagdpächter des Jagdreviers Haarbach II. Offenbar soll dieser die Spaziergänge der Tierfreundin - äh, Entschuldigung, die Jagdstörung - bezeugen.

Die Tierfreundin überlistet aber die so schlauen Jäger, indem sie mit dem Auto eine große Schleife fährt und aus einer unerwarteten Richtung kommend die Jäger überrascht und fotografiert, siehe Bild.

H****

Fazit: Obwohl die Tierfreundin über 10 Minuten für ihre Fahrt braucht, sitzen die Jäger immer noch im Auto, als sie das auf ihrer Wiese parkendes Auto fotografiert. Von Jagen kann deshalb keine Rede sein, weil das Jagdgesetz das Jagen vom Auto aus verbietet.

Interessant ist, was das Landratsamt Passau daraus macht. Mit Schreiben vom 22.09.2008 leitet das Landratsamt Passau ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Tierfreundin ein.

Wortlaut des Schreibens:

„Ihnen wird zur Last gelegt, folgende Ordnungswidrigkeit(en) vorsätzlich begangen zu haben:

(...)

Sie haben (...) beschlossen (...) den Jagderfolg der dort ansitzenden Jäger weiterhin durch Vergrämen zu vereiteln.

(...)

Am 17.08.2008 gegen 19.15 Uhr kam Herr G•••• H•••• in seinem Revierteil an. Sie starteten unverzüglich mit einer Fotoausrüstung in seine Richtung. Herr H•••• holte sodann den weiteren Jagdpächter Herrn M•••••• P•••••• hinzu. Sie fuhren sodann mit Ihrem PKW zum Abstellplatz des PKW der Herren H•••• und P•••••• sprangen aus dem Wagen und fotografierten die Jäger.“

Wohlgemerkt: Bei dem „Abstellplatz des PKW“ handelt es sich um die Wiese von der Tierfreundin! Dagegen befand sich die Tierfreundin während dieser Aktion ständig auf öffentlichem Grund.

Das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist nicht abgeschlossen. Es wird weiter darüber berichtet.

Teil 2: Die eigenen Gesetze des Landratsamts Passau

Im Schreiben des LRA Passau vom 22.09.08 werden der Tierfreundin 16 „Jagdstörungen“ vorgeworfen. Wie es das Gesetz vorschreibt, wird der Tierfreundin die Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. In ihrer Stellungnahme deckt sie zahlreiche Widersprüche und Unwahrheiten auf. Wie die Betroffene im Nachhinein erfährt, lädt das LRA daraufhin die Jäger zu „ergänzenden Vernehmungen“, ändert 12 von den 16 Tatbeständen und erlässt - ohne die Betroffene erneut anzuhören! - gegen diese einen Bußgeld-Bescheid über 600 Euro.

Hier ein Beispiel der vorgenommenen Änderungen: bei den ursprünglich angegebenen Tatbeständen wollten die Jäger sich an bestimmten Tagen in einer „mobilen Kanzel“ oder in einer „Ansitzkanzel“ befunden haben, als die Tierfreundin sie angeblich störte. Nachdem diese u.a. beweist, dass die mobile Kanzel zum angegeben Zeitpunkt gar nicht mehr am angegebenen Ort stand, wollen die Jäger sich auf Befragung des LRA hin plötzlich erinnern, dass sie sich an den angegebenen Tagen doch nicht in einem geschlossenen Kasten mehrere Meter über dem Boden saßen, sondern an einem sogenannten „Erdsitz“, also auf dem Boden hinter einem Baum, standen. Dabei stützten sich die ersten Aussagen auf die unermüdliche, zeitnahe Anfertigung von schriftlichen „Protokollen“ durch die Jäger! Dies nebenbei zur Glaubwürdigkeit des LRA und seiner Zeugen.

Teil 3: Das LRA Passau - ein schlechter Verlierer

Die Tierfreundin legte gegen den Bußgeld-Bescheid Einspruch ein, der Fall wurde am 18. Juni 2009 vor dem Amtsgericht Passau verhandelt. Vor Gericht gab die Tierfreundin folgende Erklärung ab:

„Innerhalb von 2 ½ Jahren wurden mir 6 geliebte Katzen auf grausamster Weise weggenommen - offenbar alle von Jägern erschossen. Hinzu kommt eine Katze, die durch den streunenden Hund eines Jägers auf unserer eigenen Terrasse schwerverletzt wurde und nur knapp davon kam. Aber dank dem Jagdgesetz, das bekanntlich von Göring aus dem Jahr 1934 stammt, ist der Abschuss von Haustieren in Deutschland völlig legal.

Obwohl Deutschland ein Tierschutzgesetz hat, das das Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund unter Strafe stellt. Was vernünftig daran ist, eine Hauskatze zu erschießen, nur weil sie sich 300 Meter von einem bewohnten Haus entfernt hat, weiß ich nicht. Das wissen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundespräsident Horst Köhler, Ministerpräsident Horst Seehofer, Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, Landrat Franz Meyer und etliche andere Politiker offenbar auch nicht, denn auf den Offenen Brief der Bürgerinitiative Haarbacher Trommel zu diesem Thema hat bis heute keiner geantwortet.

Nach dem Verlust von sechs Katzen und angesichts einer solchen Vernunft musste ich mir etwas einfallen lassen, um zu verhindern, dass unsere verbliebenen Katzen den schiesswütigen Jägern zum Opfer fallen. Sie „ausbruchsicher“ einzusperren, wie mir das Landratsamt empfahl, kommt für mich nicht in Frage. Das wäre Tierquälerei. Unsere Katzen haben auch nichts getan, dass sie lebenslang wie Schwerverbrecher eingesperrt werden. So beschloss ich, in ihrer Nähe zu bleiben und dahin spazieren zu gehen, wo auch sie spazieren gehen. Dies aus folgendem Grund: Zum einen wollen Jäger nicht gesehen werden, wenn sie Haustiere erschießen. Zum anderen besagt ein juristischer Kommentar, dass Jäger selbst in einer größeren Entfernung als 300 Meter keine Katze erschießen dürfen, die sich „in Begleitung oder im Einwirkungsbereich eines Menschen“ befindet. Mit anderen Worten: hier ist das Gesetz auf meiner Seite.

Seit gut einem Jahr gehe ich deshalb tagtäglich stundenlang spazieren, und zwar immer dahin, wo unsere Katzen sich gern aufhalten. Dabei rufe ich ihre Namen bzw. spreche mit ihnen. Diese Methode hat sich bewährt und ich habe dadurch zumindest einer meiner Katzen das Leben gerettet. Denn der Jagdpächter versuchte im letzen Sommer vor meinen Augen eine unserer Katzen zu töten. Zum Glück traf er nicht mit dem ersten Schuss, und weil ich in der Nähe war und sofort zur Katze hinlief, konnte er keinen zweiten Schuss abgeben. Als er mich sah, flüchtete er eiligst. Dies zeigt übrigens, dass Jäger sich ihrer Schandtaten bewusst sind. Dabei haben sie nichts zu fürchten - selbst wenn einem Jäger nachgewiesen wird oder wenn er selbst zugibt, dass er auf eine Katze innerhalb der 300-Meter-Grenze schießt. Dies ist zwar laut Gesetz verboten, bleibt aber straffrei. So auch in diesem Fall. Dagegen bekomme ich einen Bußgeld-Bescheid über 630 Euro, weil ich spazieren gehe. Dabei ist spazieren gehen in Deutschland nicht verboten.

Dass ich durch meine Spaziergänge das Wild verscheuche geschweige denn vergräme, ist falsch. Rehe und Hasen haben sich mittlerweile so sehr an mich gewöhnt, dass sie gar nicht mehr wegrennen, wenn sie mich sehen. Dies kann jederzeit an Ort und Stelle festgestellt werden. Die zahlreichen Fotos, die ich von diesen Wildtieren mache, sind weitere Beweise dafür.

Wenn die Jäger unbedingt in dem Bereich jagen wollen, wo meine Katzen und ich spazieren gehen, und sich dabei subjektiv gestört fühlen, ist dies ein Kollateralschaden, den sie selbst zu verantworten haben.

Mit Nachstellungen, Drohungen, Anzeigen und Geldstrafen versuchen nun Jäger und Jagdbehörde mich einzuschüchtern, damit ich brav zu Hause bleibe, während sie nicht nur unschuldige Wildtiere, sondern auch noch meine Haustiere erschießen.

Ich lasse mich nicht einschüchtern, denn zum ersten Mal seit vier Jahren ist in den letzten 12 Monaten bei uns keine weitere Katze spurlos verschwunden. Und das ist es, was für mich zählt.“

Nach Anhören der Zeugen des Landratsamts (d.h. der Jäger) erklärte der Richter, dass in mindestens 15 der 16 Fälle keine strafbare Verfehlungen erkennbar seien, denn die Jäger gaben zu, dass sie kein Tier vor der Flinte hatten, als die Tierfreundin auftauchte. Diese habe ihnen somit keinen Jagderfolg vereitelt. Im letzten Fall will einer der Jäger beweisen, dass er tatsächlich wegen der Tierschützerin ein Tier nicht erlegen konnte. Und zwar anhand eines Protokolls, das zu Hause liege. Ziemlich seltsam, denn dieses Protokoll legte er nicht einmal bei seiner „ergänzenden Zeugenvernehmung“ dem Landratsamt vor, obwohl es darum ging, die Vorwürfe gegen die Tierschützerin hieb- und stichfest zu machen. Und zum Gericht, das ihn in der Sache geladen hatte, brachte er dieses wichtige Dokument auch nicht. Nun hat er eine Woche Zeit, um dieses Schriftstück ausfindig zu machen und beim nächsten Gerichtstermin vorzulegen.

Allerdings hätte der Richter das Verfahren gern eingestellt, und zwar auf Kosten der Staatskasse. Dagegen wehrte sich aber die Vertreterin des Landratsamts Passau, Verena Schwarz, denn in diesem Fall würde die Tierschützerin ihren Sieg in der Presse feiern. Einer Einstellung ohne Übernahme ihrer Anwaltskosten stimmte die Tierfreundin nicht, denn die Übernahme der Kosten käme einer Geldbusse gleich, und wenn sie sich nicht strafbar gemacht habe, wüsste sie nicht, weshalb sie etwas zahlen müsste.

Somit ist das Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht abgeschlossen. Es wird weiter darüber berichtet.

Erste Konsequenz dieser Jagdposse: neben zahlreichen Presseveröffentlichungen und der Ankündigung von Fernsehberichten wurde Verena Schwarz, die vor Gericht das Landratsamt Passau vertrat, mit E-Mails und Fax-Schreiben von Tierschützern bombardiert!

Das Landratsamt Passau hat folgende Fax-Nummer: ++ (0)851 2894 und folgende E-Mail-Adresse: info@landkreis-passau.de .

Teil 4: Prozess immer skurriler

Beim zweiten Termin am 25. Juni 2009 wird der Prozess nun wirklich skurril. Gleich zu Beginn fällt das deutlich veränderte Verhalten des Richters auf.

Wie oben berichtet, sollte der Zeuge eine Notiz vorlegen, wonach er an einem Tag wegen der Tierfreundin ein Reh nicht erlegen konnte. Im Bußgeld-Bescheid ist tatsächlich einmal die Rede von einem Reh, das nicht erlegt werden konnte. Und zwar am 6. Juli und der Jäger, der angeblich gestört wurde, war der besagte Jäger, der am 1. Verhandlungstag keine Angaben machen konnte und dem eine Woche Zeit gegeben wurde, seine Erinnerungen aufzufrischen.

Aber: zwei Tage vor dem 2. Verhandlungstag beantragte der Anwalt der Tierfreundin beim Gericht weitere Zeugen anzuhören, die belegen konnten, dass am besagten 6. Juli die Tierfreundin gar nicht im Wald gewesen sein konnte.

Hat das Landratsamt davon erfahren? Hat der Jäger davon erfahren? Auf jeden Fall ist am 2. Verhandlungstag vom 6. Juli gar keine Rede. Es wird nicht geklärt, warum das Reh, das lt. Bußgeldbescheid nicht erlegt werden konnte, plötzlich nicht mehr wichtig ist. Statt dessen tischt der Jäger neue Vorwürfe auf. An zwei Tagen, an denen lt. Bußgeldbescheid nicht er, sondern sein Vater (auch Jäger) gestört wurde, war er nun plötzlich auch auf Jagd. Und diese Tatvorwürfe seien nicht aufgelistet, weil sein Vater, und nicht er, die Liste erstellt hätte, und an diesen beiden Tagen Sohn und Vater quasi nebeneinander gejagt hätten, aber keiner der beiden hätte den anderen bemerkt. Obwohl der Sohn keine 10 Meter vom Standplatz seines Vaters vorbeigefahren sei, habe sein Vater ihn nicht gesehen. Umgekehrt habe der Sohn das in direkter Nähe geparkte Auto des Vaters nicht gesehen. Dagegen sei die Tierschützerin vorsätzlich losgezogen, weil sie von ihrem Anwesen aus in vier hundert Meter Entfernung die Autos der Jäger bemerkt hätte... Obwohl beide Jäger monatelang die angeblichen Störungen der Tierschützerin mit Datum und Uhrzeit sammelten, seien sie bis dahin nicht darauf gekommen, dass sie gleich an 2 Tagen nebeneinander jagten und in beiden Fällen beide gestört wurden. Aber welch ein Glück, dass dem Sohn diese Ansitze plötzlich wieder eingefallen sind, und das er dazu auch noch Notizen hatte! Interessanterweise lehnt es Richter Fruth ab, die zwei Notizen des Jägers vorzulesen. Auch die Tierfreundin und ihr Anwalt erfahren nicht, was diese so wichtigen Beweisstücke genau enthalten.

Im Grunde genommen dürften diese Notizen und die entsprechenden Vorfälle von keiner Bedeutung sein, denn es handelt sich um neue Vorwürfe, die im Bußgeld-Bescheid gar nicht enthalten sind. Deshalb sind für den Anwalt der Tierschützerin diese Fälle nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Ohne weitere Begründung erklärt Richter Fruth, dass er „anderer Meinung“ ist.

Auf zahlreiche Fragen kann der Zeuge gar nicht antworten bzw. widerspricht sich, aber er macht auch wichtige Aussagen:

  1. Er habe sein Auto versteckt, damit die Tierfreundin nicht merke, dass er bei der Jagd ist.
  2. Der Hochsitz, auf dem er saß, sei sehr stark bewachsen. Marie-Antoinette de Contes habe nicht sehen können, dass er besetzt sei.
  3. Als Marie-Antoinette de Contes an seinem Hochsitz vorbeiging, habe er dennoch sie nicht angesprochen und darauf aufmerksam gemacht, das sie die Jagd störe.

Dabei soll die Tierfreundin sich dennoch schuldig gemacht haben, die Jagd vorsätzlich gestört zu haben.

Als die Betroffene das Wort ergreifen will, um sich gegen diese neuen Vorwürfe zu verteidigen, verhindert der Richter dies mit massiven Ordnungsgeldandrohungen.

Als Vertreterin des Landratsamts hatte Frau Verena Schwarz nach dem ersten Verhandlungstag das Landwirtschaftsministerium eingeschaltet. Frau Schwarz schickte dem Richter eine Stellungnahme, die u.a. Dokumente enthält, die vom Landwirtschaftsministerium zugespielt wurden. Hat das seltsame Verhalten des Richters etwa damit zu tun, dass er unter Druck gesetzt wurde?

Obwohl Marie-Antoinette de Contes keinerlei Jagdstörung nachgewiesen wird und logischerweise ein Freispruch zu erwarten wäre, stimmt die Tierfreundin der Einstellung des Verfahrens zu, denn im Angesicht dessen, was sich bisher abspielte, müsste sie sich bei einer Fortsetzung des Verfahrens auf alles gefasst machen, zum Beispiel auf eine Verurteilung zu einer Geldbuße unter der Berufungsgrenze.

Bürgerinitiative Haarbacher Trommel*, Oberthambach 13, 94542 Haarbach, Tel. 08543/91 99 00

Webseite: www.haarbacher-trommel.de

E-Mail: kontakt@haarbacher-trommel.de

V.i.S.P: Werner Ernst, Oberthambach 13, 94542 Haarbach

* Die Bürgerinitiative Haarbacher Trommel macht Missstände vor allem aus der Haarbacher Region bekannt und veröffentlicht Infos, die weder im Haarbacher Gemeindeblatt noch in der Passauer Neuen Presse zu finden sind. Jeder, der mitmachen will, ist willkommen.

Vervielfältigung, Veröffentlichung und Weitergabe erwünscht!

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